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Über Interreg
 


Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am Bodensee, am Oberrhein und am Hochrhein dient der Bevölkerung in allen beteiligten Staaten und fördert das Gefühl der Zusammengehörigkeit.

 

Baden-Württemberg ist als Mitglied in der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK), der Hochrheinkommission (HRK) sowie der Oberrheinkonferenz (ORK) aktiv, um grenzüberschreitende Themen zu behandeln und Projekte mit Frankreich, der Schweiz, Österreich und Liechtenstein zu initiieren.

 

Durch die verschiedenen INTERREG-Förderprogramme der EU wurden im Laufe der vergangenen Jahre weitere Fortschritte erzielt. Auf Initiative des Landes Baden-Württemberg konnte die finanzielle Ausstattung der grenzüberscheitenden Zusammenarbeit für die Förderperiode 2000 bis 2006 nochmals erheblich gesteigert werden.



INTERREG III: Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts

Mit INTERREG III hat die Europäische Union ihre Förderung der Zusammenarbeit über Grenzen hinweg für den Zeitraum von 2000 bis 2006 verlängert, nachdem bereits mit der Gemeinschaftsinitiative INTERREG I und INTERREG II in den Jahren 1990-1999 wesentliche Grundlagen geschaffen wurden.

 

Ziel dieser neuen Phase von INTERREG ist die Stärkung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts in der Europäischen Union anhand der Förderung grenzübergreifender, transnationaler und interregionaler Zusammenarbeit.



Ausrichtung A:

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit benachbarter Gebiete soll anhand der Umsetzung gemeinsamer Entwicklungsstrategien das Entstehen grenzüberschreitender wirtschaftlicher und sozialer "Pole" fördern.



Ausrichtung B:

Die transnationale Zusammenarbeit zwischen nationalen, regionalen und lokalen Behörden dient der Förderung eines hohen Maßes an räumlicher Integration innerhalb der Union anhand großräumiger Zusammenschlüsse europäischer Regionen.



Ausrichtung C:

Die interregionale Zusammenarbeit zielt darauf ab, die Politik und Instrumente für Regionalentwicklung durch einen umfangreichen Informations- und Erfahrungsaustausch effizienter zu gestalten. Die der Bundesrepublik von der EU zugewiesenen Mittel für INTERREG III fließen zu 80 % in die Ausrichtung INTERREG A, zu 14% in INTERREG III B und zu 6% in INTERREG III C. Somit liegt der Schwerpunkt auf der direkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit.



Interreg IIIA - Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein

Im Oktober 2001 erteilte die Europäische Kommission die Genehmigung für das Interreg III A-Programms "Alpenrhein-Bodensee-Hochrhein". Mit den Geldern aus dem Programm kann die nachhaltige wirtschaftliche Weiterentwicklung der Region gefördert und Netzwerke aus- und aufgebaut werden. Damit erhält die Zusammenarbeit rund um den Bodensee einen neuen Schub. Ein wichtiger Schritt zum gemeinsamen Europa.

 

Mit den Fördermitteln gilt es, den gemeinsamen Wirtschaftsraum weiter zu entwickeln und Erwerbsmöglichkeiten zu sichern. Ganz besonderen Wert legen die Programmverantwortlichen dabei auf eine stärkere Einbeziehung der privaten Wirtschaft. Zugleich soll eine leistungsfähige Infrastruktur im Gesamtraum ausgebaut und weiterentwickelt werden. Weitere Ziele sind die Erhaltung des attraktiven Lebens- und Wirtschaftsraumes sowie eine verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit unter anderem im sozialen und kulturellen Bereich.

 

Im Rahmen des Interreg III A - Programms werden von der EU bis 2008 rund 17,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Zusammen mit der Beteiligung des Schweizer Bundes in Höhe von 3,8 Millionen Euro sowie nationalen öffentlichen und privaten Mitteln in Höhe von 24,4 Millionen Euro ergibt sich ein Gesamtfördervolumen aller Beteiligten von 46,1 Millionen Euro.

 

Thematisch konzentriert sich die Förderung auf drei Schwerpunkte mit jeweils eigenen Maßnahmen.

 

Der Schwerpunkt "Wirtschaftliche Entwicklung" sieht Projekte in den Bereichen Standortmanagement, Förderungen von kleinen und mittleren Unternehmen, Dienstleistungen und Tourismus sowie Land- und Waldwirtschaft vor.

 

Der Bereich "Umwelt- und Raumentwicklung" untergliedert sich in die Themen Umwelt- und Naturschutz, Raumordnung, Siedlungs- und Freiraumentwicklung sowie Technische Infrastruktur.

 

Der Schwerpunkt Soziokulturelle Entwicklung" enthält Bildung, Forschung und Entwicklung, Gesundheit und Soziales Kultur und Sport sowie Vernetzung und Bewusstseinsbildung als Fördermaßnahmen.

 

Zum Fördergebiet gehören auf deutscher Seite der Bodenseekreis, die kreisfreie Stadt Kempten, die Landkreise Konstanz, Lindau, Oberallgäu, und Ravensburg, der Schwarzwald-Baar-Kreis, sowie die Landkreise Sigmaringen, Tuttlingen und Waldshut. Österreich ist durch das Land Vorarlberg beteiligt. Zum Programmgebiet gehören ferner das Fürstentum Liechtenstein und in der Schweiz die Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Graubünden, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich.

 

Grenzübergreifende Projekte, an denen ein Partner aus dem Gebiet der Europäischen Unionmit eigenen finanziellen Mitteln beteiligt ist, können bis zu 50 Prozent aus dem EFRE kofinanziertwerden. Projektträger aus der Schweiz können eine Kofinanzierung beim Schweizer Bund beantragen. Vordem Hintergrund der bereits weit fortgeschrittenen Ausschöpfung der Interregmittel des Schweizer Bundes sah sich die Ostschweizer Regierungskonferenzzusammen mit den kantonalen Koordinationsstellen gezwungen, den Fördersatz von 50 Prozent Interreg-Bundesmittel zu senken und die noch zu erwartenden Restmittel nach folgenden Kriterien zu verteilen:

Projekte, die von den Kantonsregierungen im Rahmen der grenzüberschreitenden Institutionen (z.B.IBK, IRKA, IGKB oder Hochrhein-Kommission) im Bodenseeraum beschlossen wurden, werden mit 20% gefördert.

 

Projekte, an denen (öffentliche oder private) Projektträger aus nur einem Kanton beteiligt sind, werdenmit 5% gefördert; bei mindestens 2 Kantonen wird mit 10% gefördert.

 

Um eine Projektförderung können sich sowohl private natürliche oder juristische Personen als auch öffentliche Träger bewerben.

 

Die Projektpartner haben sich auf einen Projektkoordinator zu einigen, der das Projekt nach innen und außen vertritt. Seine Aufgabe wird es sein, Berichte und Rechnungen seiner Partner zu sammeln und die Einhaltung des Fördervertrages nach innen und außen zu vertreten.

 

Die Programmabwicklung erfolgt durch ein Gemeinsames Sekretariat, das beim Regierungspräsidium in Tübingen eingerichtet wurde. Zugleich wurden in der Schweiz (St. Gallen), Vorarlberg (Amt der Vorarlberger Landesregierung) und in Bayern nationale Netzwerkstellen als erste Anlaufmöglichkeiten für Projektinteressierte eingerichtet.


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